Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels sind theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen Lehrgang von zumindest 120 Stunden und abzulegende Klausuren erworben. Die besonderen praktischen Kenntnisse sind durch eine bestimmte Mindestanzahl von bearbeiteten Mandaten nachzuweisen.
Die Erlaubnis, einen Fachanwaltstitel zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer erteilt.
Hier finden Sie die in unserer Kanzlei vertretenen Fachanwaltschaften. Mit einem Klick auf eine Fachanwaltschaft, gelangen Sie zu dem jeweiligen Fachanwalt.
| Baurecht
| IT-Recht (Informationstechnologierecht)
| Verwaltungsrecht (Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert)
Neben den Fachanwaltschaften sind wir auch als erfahrene Rechtsanwälte auf folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:
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Arztrecht
Arzthaftungsrecht
Ausländer- und Asylrecht
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Baurecht
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