FACHANWALTSCHAFTEN / RECHTSGEBIETE

 

Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels sind theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen Lehrgang von zumindest 120 Stunden und abzulegende Klausuren erworben. Die besonderen praktischen Kenntnisse sind durch eine bestimmte Mindestanzahl von bearbeiteten Mandaten nachzuweisen.

Die Erlaubnis, einen Fachanwaltstitel zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer erteilt.

Hier finden Sie die in unserer Kanzlei vertretenen Fachanwaltschaften. Mit einem Klick auf eine Fachanwaltschaft, gelangen Sie zu dem jeweiligen Fachanwalt.

 

|  Arbeitsrecht

Architektenrecht

Baurecht

Familienrecht

IT-Recht (Informationstechnologierecht)

Mietrecht

Strafrecht

Verkehrsrecht

Verwaltungsrecht (Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert)

Wohnungseigentumsrecht

 

Neben den Fachanwaltschaften sind wir auch als erfahrene Rechtsanwälte auf folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:

*=gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern